Ein Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann die Haushaltskasse enorm entlasten. Dennoch scheuen viele Bürger einen solchen Schritt. Welche Gefahren drohen wirklich? Immer noch werden laut dem aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur knapp 90 Prozent aller Haushaltskunden von dem jeweiligen Grundversorger – in der Regel dem örtlichen Stadtwerk – mit Strom beliefert. Die Wechselquoten liegen bei ca. fünf Prozent. Auch haben nach wie vor etwa die Hälfte der Haushaltskunden die sogenannte Grundversorgung gebucht. Damit ist der Tarif gemeint, in dem der Kunde automatisch landet, wenn er sich um nichts anderes kümmert. Problem: Diese Grundversorgung ist in der Regel auch der teuerste Weg, Strom oder Gas vom Lokalversorger zu beziehen.
Ungenutzter Wettbewerb Nicht nur die örtlichen Grundsversorger haben inzwischen zahlreiche Tarife im Angebot, die sehr viel günstiger sind, Verbraucher können den Stadtwerken auch einfach den Rücken kehren und anderen Anbietern ihre Gunst erteilen. Im besten Fall spart ein solcher Wechsel mehrere Hundert Euro im Jahr. Entgegen der vielen Meinung ist der Übertritt zu einem neuen Versorger meist sogar recht unkompliziert. „Die Verbraucher müssen sich im Grunde nur einen neuen Stromanbieter suchen und mit diesem einen Vertrag eingehen“. Alles Weitere erledigt der neue Versorger.
Doch nicht nur die eigene Bequemlichkeit hält Verbraucher vom Wechsel ab. Oft gibt es auch handfeste Bedenken gegenüber„den Neuen“. Vielleicht sitzt die Familie plötzlich ohne Strom da? Die meisten Sorgen lassen sich ohne weiteres entkräften.
Sorge Nummer 1: Nach dem Wechsel fließt kein Strom mehr Diese Befürchtung ist völlig unbegründet. Der Gesetzgeber hat den Verbraucher bestens abgesichert. Die Belieferung mit Strom ist über den jeweiligen Grundversorger immer gewährleistet. Das bedeutet: „Selbst, wenn der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefert oder später insolvent wird, ist der Grundsversorger verpflichtet, einzuspringen“.
Tipp: Hält der neue Anbieter wegen eigenem Verschulden den vereinbarten Liefertermin nicht ein, muss er die Differenz zwischen seinem Tarif und der teureren Ersatzversorgung des Grundversorgers als Schadenersatz zahlen.
Sorge Nummer 2: Der neue Anbieter ist unseriös Auch bezüglich dieser Befürchtung hat der Staat Vorsorge getroffen. Die Bundesnetzagentur hat genaue Kriterien für die Voraussetzungen definiert, die ein Anbieter für eine Marktzulassung mitbringen muss. Auf deren Webseite finden die Verbraucher aktuelle Listen mit Strom- und Gaslieferanten, die diese Kriterien erfüllen.
Sorge Nummer 3: Wenn ich den Stadtwerken den Rücken kehre, bin ich plötzlich Kunde zweiter Klasse. Da in Deutschland der Netzbetreiber und der Lieferant unabhängig voneinander sein müssen, kann auch das nicht passieren. Beruhigend: Die komplette Betreuung vor Ort obliegt nicht dem Lieferanten, sondern dem Netzbetreiber. Letzterer muss auch die Zählerstände ablesen und Störungen beseitigen. Zwar sind die Netzbetreiber oft Tochterfirmen des örtlichen Lokalversorgers, zum Beispiel der Stadtwerke. Doch auch das hat keinen Einfluss auf den Service. „Der Netzbetreiber muss jeden Haushalt gleich behandeln“.
Sorge Nummer 4: Die Geräte müssen ausgetauscht werden oder mein Vermieter stellt sich quer. Auch hier können sich die Wechsler entspannt zurücklehnen: Arbeiten im Haus an fest installierten Geräten sind nicht erforderlich. Alles bleibt wie es ist, der Kunde bemerkt von der Umstellung nichts. Der Strom- oder Gasanbieter veranlasst allein die Ablesung – und um diese kü,mmert sich der Netzbetreiber vor Ort.
Ob der Vermieter ein Wö,rtchen mitreden muss, hängt davon ab, wer den Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen hat. Die Strombelieferung regeln meist die Mieter direkt mit ihren Versorgern. Daher können sie auch ohne Einwilligung des Vermieters handeln.
Etwas anders liegt der Fall beim Thema Gas: In den meisten F&aum;llen hat hier nämlich der Vermieter den Vertrag mit dem Versorger abgeschlossen und gibt die Kosten über die jährliche Heizkostenabrechnung an die Mieter weiter. Das bedeutet: Die Mieter k&oum;nnen nicht auf eigene Faust wechseln, sondern lediglich den Vermieter bitten, sich für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden.
Sorge Nummer 5: Welche Vertragsbedingungen sind wichtig? Wer auf die Suche nach einem neuen Lieferanten geht, sollte ein paar Kriterien im Blick behalten. So ist etwa empfehlenswert, sich höchstens für ein Jahr zu binden. Vorteil: Bei Preiserhöhungen kann sich der Neukunde schnell wieder vom Vertrag lösen und einen günstigeren Anbieter suchen. Vor allzu schnellen Erhöhungen schützen sich Kunden zudem, indem sie Tarife mit möglichst langen Preisgarantien aussuchen. Allerdings gilt es zu beachten: Festpreis ist nicht immer Bestpreis. „Zahlreiche Versorger lassen sich die Ängste der Verbraucher vor dauerhaften Preissteigerungen gut bezahlen.“
Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Mehr als drei Monate sind von vornherein nicht zulässig.
Sorge Nummer 6: Kann ich mich auf Vorauskasse oder Kautionstarife einlassen? Manche Anbieter liefern Strom und Gas nur gegen Vorkasse oder Zahlung einer Kaution, die später bei der Endabrechung der Kunden wieder verrechnet wird. Rein finanziell sind solche Angebote sehr interessant. Denn wer sich auf diese Optionen einlässt, bekommt noch mal ansehnliche Rabatte bei der Lieferung.
„Unserer Erfahrung nach sind bei solchen Tarifen allerdings auch Einschränkungn im Service möglich“.
Sorge Nummer 7: Der Wechsel ist zu kompliziert Im Gegenteil – der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters ist sogar relativ einfach. Wer einen günstigeren Tarif mit akzeptablen Bedingungen gefunden hat, fordert zunächst die Vertragsunterlagen an. Das geht zum Beispiel direkt über den Stromvergleichsrechner hier im Vergleichsportal hier können sie alles gleich online vergleichen, wechseln und sofort sparen.
In einem nächsten Schritt schickt der bisherige Versorger seinem alten Kunden eine Bestätigung der Kündigung und eine Schlussrechnung über den bis zum Wechselzeitpunkt angefallenen Stromverbrauch. Wichtig: Wer wechseln möchte, sollte die Kündigungsfristen und Modalitäten des alten Anbieters im Auge haben. So kann es etwa sein, dass sich der alte Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt automatisch verlängert. Hier m¨ssen die Wechsler rechtzeitig reagieren. Bei einem Umzug endet der alte Strom- oder Gasvertrag automatisch. Da die Vertragsbearbeitung allerdings sechs bis acht Wochen dauern kann, sollte auch in den Fällen der neue Lieferant rechtzeitig organisiert sein.
Sorge Nummer 8: Wie finde ich die günstigsten Anbieter? In der Tat ist es für Verbraucher nicht einfach, sich auf eigene Faust eine umfassende Übersicht über den Strom- oder Gasmarkt zu verschaffen. Die Auswertungübernimmt unser Vergleichsrechner für Sie.
Was kann man einsparen?So liegt etwa in Bayern die durchschnittliche Ersparnis bei einem Wechsel zum günstigen Stromlieferanten bei 186 Euro pro Jahr, in Thüringen sogar bei 230 Euro. Bei Gas liegt die durchschnittliche Ersparnis in Bayern bei 289 Euro im Jahr, in Thüringen bei 464 Euro
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